Mega-Projekt Pogger's Park - Warum wurde der Wald schon gerodet?

 

Liebe Poggersdorferinnen und Poggersdorfer,

​bei Bauprojekten dieser gewaltigen Dimension (50.000 m²) ist volle Transparenz entscheidend. Um die aktuellen Vorgänge rund um den geplanten „Pogger's Park“ richtig einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die üblichen, professionellen Abläufe bei Immobilienprojekten.

​Der normale, korrekte Ablauf bei Großprojekten:

• ​Interesse & Risikoabsicherung:

Ein Investor findet ein Grundstück. Um kein finanzielles Risiko einzugehen, kauft er es nicht blind, sondern sichert sich lediglich ab (z.B. über ein vertragliches Vorverkaufsrecht oder eine Kaufoption).

​• Vorabklärung & Machbarkeitsprüfung:

Der Investor legt der Gemeinde das Konzept vor. Die Gemeinde prüft nun formell die Machbarkeit: Passt ein Mega-Projekt in das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK)? Gibt es Kapazitäten bei Straßen, Kanal und Wasser?

• Öffentliche Information & Bürgerbeteiligung:

Sobald das Projektkonzept auf dem Tisch liegt und geprüft wird, informiert eine transparente Gemeindeführung die Bevölkerung proaktiv über die Pläne (z.B. durch Bürgerversammlungen).

•​ Der offizielle Beschluss:

Wenn alles rechtlich geprüft ist, fasst der Gemeinderat den offiziellen Beschluss zur Einleitung der Umwidmung. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben: Bevor eine Umwidmung endgültig beschlossen wird, müssen die Pläne öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt werden, damit Anrainer und Bürger ihre Bedenken und Einwände offiziell einbringen können.

​• Der eigentliche Kauf:

Erst wenn die Umwidmung rechtlich gesichert ist, zieht der Investor seine Option und kauft das Grundstück tatsächlich.

​• Behördliche Bewilligungen:

Erst mit der gesicherten Widmung wird beispielsweise bei der Forstbehörde die nötige „Rodungsbewilligung“ für Waldflächen beantragt.

​• Die Umsetzung:

Sobald alle Bescheide vorliegen, wird gerodet und gebaut.

​Der Ablauf beim „Pogger's Park“ in Poggersdorf:

• Juni 2024: Der Investor kauft das 50.000 m² große Wald- und Agrar-Grundstück sofort fix (laut offiziellem Grundbuch).

• Zwischenzeitlich (um 2024): Wie öffentlich zugängliche Satellitenbilder belegen, wird der massive Waldbestand auf dem Areal (u.a. Parzelle 253) großflächig gerodet.

• August 2026 (!): Erst über zwei Jahre nach dem Kauf und dem Kahlschlag beschließt der Gemeinderat offiziell die Einleitung der Vorprüfung zur Umwidmung.

​Welches Bild ergibt das für uns Bürger?

Welcher professionelle Investor kauft sofort 5 Hektar Grünland und lässt einen Wald entfernen, wenn es nicht schon weit vor dem offiziellen Gemeinderatsbeschluss im August 2026 absolute Sicherheiten und feste Zusagen seitens der Gemeindeführung gegeben hätte?

​Zudem stellt sich die Frage der Aufsichtspflicht: Ein massiver Kahlschlag in unmittelbarer Nähe des Gemeindeamtes darf nicht unhinterfragt bleiben, während die offizielle Umwidmung noch gar nicht auf dem Tisch liegt. Da kritische Nachfragen dazu in den Gemeinderatssitzungen bedauerlicherweise ausbleiben, übernehmen wir als Bürgerinitiative diese Kontrollfunktion.

​Wir haben vergangene Woche ein offizielles Amtsauskunftsbegehren an die zuständige Forstbehörde (Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land) gestellt, um zu klären: Wurde für diese Maßnahme eine reguläre Rodungsbewilligung erteilt und war die Gemeinde im Vorfeld eingebunden?

​Wir wollen wissen, wie und in welcher Reihenfolge hier Fakten geschaffen wurden. Für uns Bürger gelten beim Bauen strikte Regeln – diese müssen auch für Großinvestoren gelten.

Wir bitten um eure Unterstützung!

​Euer Team der Initiative lebenswertes Poggersdorf

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.